Inhalt
- Kurzfassung (Fristen & Pflichten)
- Was gilt als E-Rechnung? (Formate)
- Fristen & Übergangsregeln 2025–2027
- Prozess & Tools: So setzt ihr es um
- Shop/Website/ERP: Praxis-Integration
- Checkliste für KMU
- FAQ
- Interne Links & Kontakt
Kurzfassung (Fristen & Pflichten)
Seit 01.01.2025: Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Ein einfaches PDF gilt nicht mehr als E-Rechnung (sondern „sonstige Rechnung“). Quelle: BMF-FAQ, Stand 10/2025. [1]
Ausstellung (Übergänge): 01/2025–12/2026 darf optional weiterhin eine „sonstige Rechnung“ (Papier oder PDF mit Zustimmung) gestellt werden. Kleinere Unternehmen (Vorjahresumsatz ≤ 800.000 €) und EDI-Verfahren: Verlängerung bis 31.12.2027. Danach verpflichtend E-Rechnung. [1]
Was gilt als E-Rechnung? (Formate)
E-Rechnung = strukturiertes elektronisches Format gem. EN 16931 (maschinenlesbar). Gängige Formate in DE: XRechnung und ZUGFeRD 2.x (hybrides PDF mit XML-Teil). [2][3]
- Kein E-Rechnung: reines PDF, Papierbeleg.
- Übermittlung: flexibel (E-Mail, Portal, Schnittstelle) – Hauptsache strukturiert & verarbeitbar. [1]
Fristen & Übergangsregeln 2025–2027
| Zeitraum | Empfang | Ausstellung | Hinweis |
|---|---|---|---|
| ab 01.01.2025 | Empfang verpflichtend | E-Rechnung empfohlen; sonstige Rechnung noch erlaubt | PDF nur mit Empfängerzustimmung; Papier möglich. [1] |
| 01.01.2025–31.12.2026 | Empfang verpflichtend | Sonstige Rechnungen weiterhin zulässig | Übergangsphase für alle Unternehmen. [1] |
| bis 31.12.2027 | Empfang verpflichtend | Verlängerung für USt-Vorjahresumsatz ≤ 800.000 € und für EDI | Spätester Stichtag für diese Gruppen. [1] |
| ab 01.01.2028 | Empfang verpflichtend | E-Rechnung verpflichtend | Regelfall: strukturierte E-Rechnung für B2B-Inlandsumsätze. [1][4] |
Prozess & Tools: So setzt ihr es um
- Formate wählen: XRechnung (XML-basiert) oder ZUGFeRD 2.x (Hybrid). [2]
- Übertragungsweg: E-Mail mit E-Rechnungs-Anhang, PEPPOL/Portal oder direkte API. [1][3]
- Archiv/GoBD: revisionssicher aufbewahren; strukturierter Teil ist führend. [1]
- Vorsteuer: Übergangszeit: auch „sonstige Rechnung“ bleibt vorsteuerfähig; nach Fristen nur E-Rechnung. [1]
Shop/Website/ERP: Praxis-Integration
- Shop (Shopify/Shopware/WordPress-Woo): E-Rechnung per App/Plugin erzeugen (XRechnung/ZUGFeRD) oder via ERP (z. B. DATEV-/FiBu-Schnittstelle). [2]
- ERP/FiBu: E-Rechnungen automatisch erstellen, prüfen (Validator) & verbuchen; Eingangsrechnungen automatisch einlesen.
- B2G (Behördenkunden): XRechnung & Leitweg-ID berücksichtigen; Versand ggf. über OZG-RE/PEPPOL. [3][5]
Checkliste für KMU
- Status klären: Wer stellt/empfängt Rechnungen? B2B/B2G-Anteil? EDI vorhanden?
- Format-Entscheid: XRechnung oder ZUGFeRD 2.x – mit eurem Steuerbüro/Software abgleichen. [2]
- Tools wählen: Shop-App, ERP-Modul oder Drittsystem mit PEPPOL/API.
- Vorlagen & Pflichtfelder: UStG-Pflichtangaben + korrekte Mapping-Felder (BT-Felder). [1]
- Prozess testen: Dummy-Beleg erzeugen, validieren, zustellen, buchen, archivieren.
- Mitarbeitende schulen: Einkauf/Buchhaltung/Vertrieb – Eingang & Ausgabe.
- Übergang planen: Falls nötig: 2026/27 noch „sonstige Rechnung“ → spätestens 2027/28 vollständig umstellen. [1][4]
FAQ
Reicht PDF per E-Mail?
Nein. Reines PDF ist keine E-Rechnung. E-Rechnung = strukturiertes Format (z. B. XRechnung/ZUGFeRD). [1][2]
Müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?
Ja, Empfangen ab 01.01.2025 ohne Ausnahme. [1]
Gilt die Pflicht auch für Bar- oder Kleinbetragsrechnungen?
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind ausgenommen; bei Barzahlungen gelten keine Sonderregeln (ggf. nachträgliche E-Rechnung). [1]
Bis wann darf ich noch PDF/Papier stellen?
Bis 31.12.2026 generell; bis 31.12.2027 bei Vorjahresumsatz ≤ 800.000 € oder bei EDI. Ab dann E-Rechnung verpflichtend. [1]
Interne Links & Kontakt
- Webentwicklung – E-Rechnung-fähige Shops & ERP-Schnittstellen.
- Alle Leistungen – Tracking, Automatisierung, Integrationen.
- Kostenlose Kurzberatung – wir prüfen Format, Prozesse & Zeitplan.
- BMF – FAQ zur E-Rechnung
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (PDF): Einführung der obligatorischen E-Rechnung
- BMF-Schreiben (HTML-Seite zum Dokument)
- IHK Frankfurt am Main – E-Rechnungspflicht ab 2025
- E-Rechnung-Bund – Leitweg-ID: Wann verwenden?
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): „Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung.“ Verfügbar unter: bundesfinanzministerium.de/…/e-rechnung.html. [Online; abgerufen am 06.02.2026]
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025.“ (BMF-Schreiben vom 15.10.2025). PDF: Download; HTML-Infoseite: Ansicht. [Online; abgerufen am 06.02.2026]
- IHK Frankfurt am Main: „E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Unternehmen wissen müssen.“ Verfügbar unter: frankfurt-main.ihk.de/…/e-rechnungspflicht-ab-2025. [Online; abgerufen am 06.02.2026]
- E-Rechnung-Bund: „Wann ist eine Leitweg-ID zu verwenden und wann nicht?“ Verfügbar unter: e-rechnung-bund.de/faq/wann-ist-eine-leitweg-id-zu-verwenden-und-wann-nicht/. [Online; abgerufen am 06.02.2026]
